Altgold & Vintage Schmuck
Altgold & Vintage: An- und Verkauf für Juweliere
§ 25a UStG leicht gemacht
Vom Ankauf bis zum Verkauf – Altgold & Vintage rechtssicher, mobil und differenzbesteuert dokumentiert.
Was bedeutet §25a UStG in der Praxis?
Der Ankauf von Altgold und der Verkauf von Vintage-Schmuck sind für Juweliere und Goldschmiede ein attraktives Zusatzgeschäft. Wichtig ist die richtige steuerliche Behandlung: Beim Ankauf von Privatpersonen fällt keine Umsatzsteuer an; beim Verkauf greift die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Die Umsatzsteuer wird dabei nur auf die Marge erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.
Ankauf (von Endverbrauchern)
- Keine USt auf den Ankaufspreis.
- Identitätsfeststellung notwendig (Ausweis prüfen und dokumentieren).
- Saubere Ankaufsdokumentation (Artikel, Gewicht, Legierung, Preis, Datum, Kundendaten).
Verkauf (an Endkunden)
- 19 % USt nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis.
- Auf Rechnung/Bon wird keine USt separat ausgewiesen. Pflicht-Hinweis:
- „Der Artikel unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG.“
Kurzbeispiel (vereinfacht):
Ankauf 500 € → Verkauf 800 € → Marge 300 €.
Die darin enthaltene USt beträgt
300 € × 19/119 = 47,90 €; sie wird nicht separat ausgewiesen.
So unterstützt Sie PrismaNote dabei
Mit PrismaNote wird der Altgold-Ankauf einfach, schnell und rechtssicher abgewickelt. Bereits beim Erfassen der Kundendaten können Adresse, Ausweisart und -nummer direkt eingegeben werden – diese erscheinen automatisch auf der Rechnung sowie in der
Altgold-Ankaufsdokumentation. Über die integrierte Fotoerfassung lässt sich jedes angekaufte Stück fotografieren, sodass eine eindeutige Zuordnung und eine lückenlose Historie gewährleistet sind.
Das Gewicht wird direkt erfasst, der Grammpreis eingegeben und der Ankaufspreis automatisch berechnet. Belege wie Bons oder A4-Rechnungen werden per Knopfdruck erstellt – inklusive des gesetzlich vorgeschriebenen Hinweises: „Der Artikel unterliegt der
Differenzbesteuerung
gemäß § 25a UStG.“
Alle Ankäufe sind im System übersichtlich mit Bildern, Werten und Kundendaten hinterlegt, was sowohl die interne Kontrolle als auch den Nachweis gegenüber Behörden erleichtert. Beim späteren Verkauf wird der Vorgang systemseitig korrekt differenzbesteuert abgebildet – der Umsatzsteuerausweis bleibt automatisch unterdrückt, sodass auch hier alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Zusätzlich sorgt die zentrale Datenspeicherung dafür, dass alle Informationen jederzeit abrufbar und revisionssicher archiviert sind. Mitarbeiter können so auch nach längerer Zeit schnell nachvollziehen, wann, von wem und zu welchem Preis ein Stück angekauft wurde. Durch die klare Struktur und Automatisierung spart das Team nicht nur Zeit, sondern minimiert auch Fehlerquellen im gesamten Altgold-Ankaufsprozess.
Best Practices für Juweliere & Goldschmiede
- Ausweis prüfen und Nummer dokumentieren.
- Gewicht und Legierung exakt erfassen, ggf. Prüfnotizen hinterlegen.
- Fotos vom Zustand anfertigen (Front, Rückseite, Punzen).
- Beim Verkauf Pflicht-Hinweis nach § 25a UStG auf dem Beleg sicherstellen.
- Unterlagen geordnet aufbewahren – das spart Zeit bei Rückfragen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bitte kläre Sonderfälle mit deinem Steuerbüro
Belege für den Goldankauf überall erstellen - am PC, Laptop, Handy & Tablet
Mit PrismaNote erstellen Sie Belege für den An- und Verkauf von Altgold und Vintage-Schmuck am PC, Laptop oder Tablet – auch unterwegs. Erfassen Sie Preis/Gramm und Gewicht, Kundendaten inkl. Ausweisnummer und ein Foto per Webcam direkt zum Vorgang. Der Verkauf wird gemäß § 25a UStG differenzbesteuert; der Pflichtsatz erscheint automatisch auf Bon oder A4-Rechnung. Alles läuft im Browser ohne Zusatzsoftware, Ihre Daten sind sofort im Team verfügbar.


Altgold und Vintage Schmuck - Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
Rechtssicher nach § 25a UStG: Differenzbesteuerung – USt nur auf die Marge.
0 % USt beim Ankauf von Privat und beim Verkauf an Endkunden.
Pflichthinweis automatisch auf Belegen: „Der Artikel unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG.“
Kundendaten & Ausweisnummer erfassen – erscheinen auf Rechnung und Ankaufsdokument.
Foto des Artikels und Ausweis zum Ankauf speichern – klare Zuordnung, lückenlose Historie.
Dokumentation mit Rechtshinweisen für An- und Verkauf erstellen und direkt im Vorgang drucken und speichern.
Per Webcam direkt fotografieren und dem Vorgang hinzufügen – ohne Umwege im System.
Preis/Gramm + Gewicht eingeben – PrismaNote berechnet den Betrag automatisch.
Belege per Klick drucken (Bon oder A4) – schnell und sauber dokumentiert.
Transparenter Prozess für Team, Kunden und Steuerbüro.
So unterstützt Sie PrismaNote beim An- und Verkauf von Edelmetallen, Schmuck und Antiquitäten
In Ihrem Geschäft gibt es unterschiedliche Arten von An- und Verkauf:
- Neuware (klassische Verkäufe von neuen Schmuckstücken, Uhren usw.) - Standard 19%
- Altgold, Schmuck, Uhren und Antiquitäten, die Sie von Endkunden ankaufen und weiterverkaufen §25a UStG
- Feingold (z. B. Münzen oder Barren) §25c UStG
- Kommissionsware, mit oder ohne Differenzbesteuerung
Jede dieser Geschäftsarten bringt eigene steuerliche Vorgaben mit sich. Genau hier setzt PrismaNote an:
- Für jede Art gibt es eigene Artikel- und Umsatzgruppen sowie passende FiBu-Konten, sodass die Buchhaltung automatisch korrekt läuft.
- Neuware wird normal mit Umsatzsteuer 19% berechnet.
- Bei Altgold, Feingold und Antiquitäten gilt: Der An- und Verkauf an Endkunden ist steuerfrei – trotzdem müssen die Erlöse monatlich ans Finanzamt gemeldet und mit 19 % Umsatzsteuer versteuert werden.
- Da diese Vorgänge besonders geprüft werden, sorgt PrismaNote dafür, dass sie gesondert erfasst und jederzeit nachvollziehbar dokumentiert sind.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mit komplizierten Sonderregeln oder Nachmeldungen beschäftigen – PrismaNote übernimmt die saubere Trennung und erleichtert so den Umgang mit dem Finanzamt.